Bürgerinnenservice
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Seniorenurlaubsaktion

Für Senioren ab dem 60. Lebensjahr bietet das Sozialressort des Landes Steiermark gemeinsam mit steirischen Gemeinden einen zehntägigen Gratisurlaub an. Diese Seniorenurlaubsaktion ist eine freiwillige Leistung des Landes Steiermark, auf die Teilnahme besteht kein Rechtsanspruch.

Unter welchen Voraussetzungen kann am Gratisurlaub teilgenommen werden?

Die Gratisurlaubsaktion dient in erster Linie dem Wohle älterer Menschen,die aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse sonst keineMöglichkeit haben, einen Urlaub zu verbringen.

Da am Urlaubsort keine Betreuung oder Aufsicht gegeben ist, müssen dieUrlaubsteilnehmer in der Lage sein, ohne fremde Hilfe an der Urlaubsaktionteilnehmen zu können.

Wann findet der Gratisurlaub statt?

Die Urlaubsaktion des Landes findet jährlich statt:

von Anfang Mai bis Ende Juni und im September

Wo und wie kann man sich zum Gratisurlaub anmelden?

Anmeldungen sind bis spätestens März des jeweiligen Jahres im Gemeindeamt des ordentlichen Wohnsitzes einzubringen.

Dabei sind vom Antragsteller und dessen Ehepartner oder im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten vorzulegen:

der aktuelle, aufgegliederte Pensionsabschnitt oder –bescheid,
Belege über sonstige Einkommen,
aufgegliederte Mietvorschreibung 

Auskunft zu weiteren Fragen erhalten Interessierte im Gemeindeamt des ordentlichen Wohnsitzes.

 

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