Stadtgemeinde
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Städtische Bestattung

Oberdorferstraße 12 b
8570 Voitsberg
Telefon und FAX: 03142 / 22 4 22 - 12
www.bestattung-voitsberg.at
office@bestattung-voitsberg.at


Öffnungszeiten Büro:
Montag – Freitag 07.00 bis 15.00 Uhr
Rund um die Uhr erreichbar unter: 0664 / 2119339

 

Unsere Hilfe beim Trauerfall:

Der Tod eines geliebten Menschen verändert – oft plötzlich und häufig unerwartet – das eigene Leben. Und gerade in dieser schwierigen Zeit müssen viele Fragen geklärt werden, viele Entscheidungen trotz des persönlichen Schmerzes und der Trauer getroffen werden. Wichtig ist in dieser schwierigen emotionalen Situation eine einfühlsame und sachkundige Hilfe bei der Lösung der Probleme, denen sich Hinterbliebene in dieser Situation gegenüberstehen. Unsere Berater stehen deshalb mit Rat und Tat hilfreich zur Seite.
Individuelle Beratung:
Ihre persönlichen Wünsche stehen im Mittelpunkt unserer Beratung. Wir besprechen mit Ihnen die Einzelheiten der Trauerfeier und Bestattung, klären alle organisatorischen Fragen.

 

 

Was ist im Todesfall zu tun?

bei Tod im Haus:

Arzt benachrichtigen und Totenschein ausstellen lassen (Hausarzt und Distriktsarzt oder über die Polizei den Notarzt)
Bestattung informieren (03142 / 22422 oder 0664 / 2119339)
(für die Überführung anrufen)

 

Welche Papiere sind notwendig?
Geburts- und Taufschein
Staatsbürgerschaftsnachweis
Heiratsurkunde
Meldezettel
Grabkarte
Kleider

Für die Ausstellung der Sterbeurkunde sind beim Standesamt folgende
Dokumente des Verstorbenen vorzulegen:

Geburtsurkunde, Geburts- oder Taufschein, Staatsbürgerschaftsnachweis, Auszug aus der Heimatrolle oder Heimatschein, Nachweis des akademischen Grades, Reisepass bei ausländischen Staatsbürgern, Heiratsurkunde (Scheidungsurteil), Meldezettel, Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.

Pro Sterbeurkunde ist ein Betrag von € 9,30
(Verwaltungsabgabe € 2,10, € 7,20 Festgebühr) zu erlegen.


Für die Beisetzung auf einem Friedhof oder Verabschiedung in der Feuerhalle sind zur Bestattung von den Angehörigen mitzubringen:

Bestätigung vom Wiener Verein (wenn eine Sterbeversicherung mit dem Wiener Verein besteht)

Bekleidung für den Verstorbenen (entsprechende Bekleidung ohne Schuhe)

Für die Beisetzung bei Erdbestattung ist eine Grabzuweisung der zuständigen
Friedhofsverwaltung mitzubringen.

Bei einem Sterbefall bieten wir Ihnen folgende Hilfen an:

Todesfallaufnahme mit persönlicher und telefonischer Beratung
Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort
Sarg- und Urnenbeistellung
Einkleiden und Einbetten des Verstorbenen
Überführungen im In- und Ausland
Organisation von Überführungen ins Ausland
(Das Bestattungsunternehmen überführt im Inland und aus dem Ausland. Mit allen notwendigen Papieren. Als Mitglied des europäischen Bestatterverbandes
haben wir langjährige Erfahrung und Kontakte auch im Ausland.)
Hilfestellung bei der Auswahl der Grabstelle
Terminvereinbarung mit der Friedhofsverwaltung
Mitteilungen von Geistlichen
Vermitteln von musikalischer Darbietung
Entwurf der Trauerdrucksorten
Parten, Dankkarten, Gedenkbilder
Verrechnung und Inkasso der anfallenden Gebühren (Friedhof, Kirche und Stempelgebühren)
Organisation der Trauerfeier
Dekoration der Aufbahrungshalle
Aufbahrung des Verstorbenen
Abhaltung der Trauerfeier und Kondukt (Trauerzug) zur Grabstelle
Inkasso von Versicherungen (z.B. Wiener Verein)

Alles über die Grabstelle:

Wir informieren Sie über den Kauf einer Grabstelle im städtischen Urnenfriedhof Voitsberg (Erdgräber und Nischen)

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