Bürgerinnenservice
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Pflegegeldanträge

Das Pflegegeld ist eine zweckgebundene Leistung des Bundes, die ausschließlich zur pauschalierten Abdeckung von pflegebedingten Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Pflege- und Betreuung bestimmt ist und daher auch grundsätzlich keinen Einkommensbestandteil darstellt.

Es soll den Pflege- und Betreuungsbedürftigen ermöglichen, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.

Die aktuelle Höhe des Pflegeldes finden Sie >hier<

Das Pflegegeld wird zwölfmal im Jahr ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Einkommen und Vermögen sind dabei ebenso ohne Bedeutung wie die Ursache der Pflegebedürftigkeit. Pflegegeld wird nur gewährt, wenn Sie einen Antrag einbringen. Sind Sie Pensionsbezieher, bringen Sie Ihren Antrag auf Bundespflegegeld beim zuständigen Pensionsversicherungsträger ein. Das ist jene Stelle, die Ihre Pension ausbezahlt.

Beziehen Sie keine eigene Pension, bringen Sie den Antrag auf Landespflegegeld am besten über Ihre Wohnsitzgemeinde bei der Fachabteilung 11a des Amtes der Stmk. Landesregierung, Hofgasse 12, 8010 Graz, ein.

 

Empfehlung: Sofern Sie ärztliche Atteste oder Befunde eines Krankenhauses oder Arztes über Ihren aktuellen Gesundheits- und Pflegezustandes haben, legen Sie diese dem Antrag bei.        

Weitere Informationen und Formulare:

www.pensionsversicherung.at
www.soziales.steiermark.at

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