Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Im Oktober 2022 wurde vom Land Steiermark das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (kurz: StZWAG) wirksam. Dieses Gesetz ermöglicht es den steirischen Gemeinden, durch einen Gemeinderatsbeschluss eine Abgabe auf Zweitwohnsitze sowie eine Abgabe auf den Wohnungsleerstand zu erheben.
Zweitwohnsitzabgabe

Merkblatt zur Zweitwohnsitzabgabeerklärung.pdf
(247,6 KiB)

Zweitwohnsitzabgabeerklärung.pdf
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Wohnungsleerstandsabgabe

Wohnungsleerstandsabgabenerklärung.pdf
(114,3 KiB)
Gebäude- und Wohnsitzänderungen
Änderung von Nutzungseinheiten § 19 2.Stmk BauG

§ 19 - Bauansuchen.pdf
(378,9 KiB)