Stadtgemeinde Voitsberg
Stadtgemeinde Voitsberg

Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Im Oktober 2022 wurde vom Land Steiermark das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (kurz: StZWAG) wirksam. Dieses Gesetz ermöglicht es den steirischen Gemeinden, durch einen Gemeinderatsbeschluss eine Abgabe auf Zweitwohnsitze sowie eine Abgabe auf den Wohnungsleerstand zu erheben.

Zweitwohnsitzabgabe

Wohnungsleerstandsabgabe

Gebäude- und Wohnsitzänderungen

Änderung von Nutzungseinheiten § 19 2.Stmk BauG

Sidebar Anzeigen
Sidebar Ausblenden
Menü Menü
A A+ A++
Kontrast

Kontrast-Modus Beenden