Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe
Im Oktober 2022 wurde vom Land Steiermark das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (kurz: StZWAG) wirksam. Dieses Gesetz ermöglicht es den steirischen Gemeinden, durch einen Gemeinderatsbeschluss eine Abgabe auf Zweitwohnsitze sowie eine Abgabe auf den Wohnungsleerstand zu erheben.
Formulare zum Download
Wohnungsleerstandsabgabenerklärung.pdf
(143,9 KiB)
Zweitwohnsitzabgabenerklärung.pdf
(122,4 KiB)