Stadtgemeinde Voitsberg
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Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe

Im Oktober 2022 wurde vom Land Steiermark das Steiermärkische Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabegesetz (kurz: StZWAG) wirksam. Dieses Gesetz ermöglicht es den steirischen Gemeinden, durch einen Gemeinderatsbeschluss eine Abgabe auf Zweitwohnsitze sowie eine Abgabe auf den Wohnungsleerstand zu erheben.

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