Hausnummernvergabe
Eigentümer eines Gebäudes sind verpflichtet, auf eigene Kosten eine von der Gemeinde bestimmte Orientierungsnummer an der von ihr bezeichneten Stelle anzubringen und zu erhalten. Die Nummerntafel hat auch die Bezeichnung der Verkehrsfläche zu enthalten.
Die Hausnummerntafel ist gegen Kostenersatz bei der Gemeinde erhältlich.